• Bürgergemeindeversammlung,  Termine

    Bürgergemeindeversammlung 2024

    Die Versammlung findet statt am 13. Mai 2024, 20.00 Uhr in der AEGERIHALLE. Der Bürgerrat Unterägeri freut sich, Sie am 13. Mai 2024 zur Bürgergemeindeversammlung begrüssen zu dürfen. Im Anschluss daran berichtet Stephanie Müller über ihre Masterarbeit betreffend die Rothenthurm-Initiative.

  • Bürgergemeindeversammlung,  Termine

    Bürgergemeindeversammlung 2023

    Die Versammlung fand statt am 15. Mai 2023, 20.00 Uhr in der AEGERIHALLE. Hier finden Sie die Vorlage zur Bürgergemeindeversammlung 2023. Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 15. Mai 2023 Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den § 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Gestützt auf § 17bis des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung…

  • Bürgergemeindeversammlung,  Termine

    Bürgergemeindeversammlung 2022

    Die Versammlung fand statt am 16. Mai 2022, 20.00 Uhr in der AEGERIHALLE. Hier finden Sie die Vorlage zur Bürgergemeindeversammlung 2022. Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 16. Mai 2022 Rechtsmittelbelehrung Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den § 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Gestützt auf § 17bis des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit §…