Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern

Wohnsitzerfordernis

Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger können gemäss Kantonalem Bürgerrechtsgesetz das Bürgerrecht der Gemeinde Unterägeri erwerben, wenn sie insgesamt mindestens fünf Jahre im Kanton Zug, davon das letzte Jahr ununterbrochen in der Gemeinde Unterägeri gewohnt haben.
Ortsabwesenheit wegen beruflicher Ausbildung unterbricht den Fristenlauf nicht.

Das Gesuch von Bürgerinnen und Bürger mit Bürgerrechten anderer Kantone gelangt anschliessend vor den Zuger Regierungsrat, welcher der Einbürgerung mit der Erteilung des Kantonsbürgerrechts Rechtskraft verleiht.

Formalitäten

Das Gesuchsformular kann bei der Bürgerkanzlei Unterägeri bezogen werden.

Dem Gesuch sind beizulegen:

  • Familienausweis (neu ausgestellt, gültig 1/2 Jahr nach Ausstellungsdatum) bei Verheirateten, Verwitweten oder Geschiedenen;
    Personenstandsausweis für Ledige;
    Partnerschaftsausweis bei Personen in eingetragener Partnerschaft (zu beziehen beim Zivilstandesamt des jetzigen Heimatorts).
  • aktuelle Wohnsitzbescheinigung;
    Ausweis über die Wohnsitzdauer im Kanton Zug und in der Gemeinde Unterägeri (zu beziehen bei der Einwohnerkontrolle der jeweiligen Gemeinde)
  • kurzer handschriftlicher Lebenslauf (schulische und berufliche Ausbildung)
  • aktuelles Foto (wird nur für interne Zwecke verwendet)
  • Strafregisterauszug für alle über 15-jährigen Personen
  • Erklärung betreffend Beachten der Rechtsordnung

Der Bürgerrat kann im Einzelfall gemäss Reglement betreffend Erteilung des Bürgerrechts der Bürgergemeinde Unterägeri vom 6. Mai 2013 weitere sachdienliche Unterlagen einfordern.

Kanzleigebühr

Es ist eine Kanzleigebühr von CHF 200.00 zu entrichten.