Bürgergemeindeversammlung,  Termine

Bürgergemeindeversammlung 2019

Die Bürgergemeindeversammlung 2019 fand am Montag, 6. Mai 2019 statt.

Hier finden Sie die Vorlage.

Der Saal im Pfarreiheim „Sonnenhof“ war bis auf den letzten Stuhl belegt. Mehr als 150 Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Interessierte fanden sich am 6. Mai 2019 zur Bürgergemeindeversammlung ein.

Die traktandierten Geschäfte, wie die Genehmigung des Protokolls, die Jahresrechnung 2018, das Budgets 2020 und die Kenntnisnahme vom Finanzplan 2020-2024 gaben keine Diskussionen und wurden einstimmig genehmigt. Die seit der letzten Bürgergemeindeversammlung eingebürgerten Personen wurden mit der Überreichung der Bürgerrechtsurkunde willkommen geheissen.

Im Anschluss an die Versammlung begeisterte Paul Portmann, Führer des Industriepfads Lorze, mit seinem Referat „Eine etwas andere Führung durch die industrielle Entwicklung von Unterägeri“. Wie und warum entstand das industrielle Spinnen im Ägerital? Welche Pioniere waren verantwortlich für den Bau der ersten Zuger Fabrik? Wie innovativ war die Wasserkraft zur Gewinnung von Antriebsenergie? Welche Wirkungen und Nebenwirkungen hatten die Spinnereien auf die Entwicklung des Dorfes? Diese und weiter Fragen klärte Paul Portmann in einer unterhaltsamen Präsentation in Wort und Bild.

Beim abschliessenden Apéro wurde unter anderem auch über das Gesehene und Gehörte ausgiebig weiter diskutiert.

Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 6. Mai 2019

  1. Das Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 7. Mai 2018 wurde genehmigt.
  2. Die Jahresrechnung 2018 wurde einstimmig angenommen. 
  3. Das Budget 2020 wurde einstimmig genehmigt. Für das Jahr 2020 wird ein Rabatt von 1% auf die Einkommens- und Vermögenssteuern des kantonalen Einheitsansatzes gutgeheissen und genehmigt. Der für die Jahre 2020-2024 vorgelegte Finanzplan wurde zur Kenntnis genommen.
  4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen durch den Bürgerrat

Die Einbürgerungen wurden zur Kenntnis genommen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.

Gestützt auf § 17bis GG in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Tritt der Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag ein, ist die Beschwerde innert zehn Tagen seit der Entdeckung einzureichen. Ist diese Frist am Abstimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwerdefrist 20 Tage seit dem Abstimmungstag (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die be­haupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG).

Unterägeri, 17. Mai 2019
Bürgerrat Unterägeri