Gemeindeaufteilung
Zusatzinformationen zur Stele – aus “Ägerital – seine Geschichte”
Die Gestalterin der ehemaligen Verhältnisse war die «ganze Gmeind», die Versammlung aller vollberechtigten Talmänner.
Sie legte die Inhalte des Talrechtes fest, entzog es willkürlich und gewährte es wieder.
1874 wurde die politische Gemeinde zusätzlich in eine Einwohnergemeinde, Bürgergemeinde und katholische Kirchgemeinde aufgeteilt. Die Bundesverfassung von 1874 verstärkte die Einbindung der Gemeinden in den grösseren Zusammenhang. Bisher hatte der Bund die Gemeinden nur durch die Garantie von Grundrechten direkt berührt. Nun musste zum Beispiel den Niedergelassenen das Stimmrecht auch in gemeindlichen Angelegenheiten gewährt werden, was die parteipolitischen Kräfteverhältnisse erheblich verändern konnte. Die Bundesbestimmungen über das Zivilstandswesen und die Beerdigungen griffen tief in gemeindliche Belange ein und erfassten zum Beispiel in Unterägeri den alten Konflikt um die Beerdigung von Reformierten. Schliesslich sahen sich die Korporationen mit den neuen forstwirtschaftlichen Bundeskompetenzen einer neuen Kontrolle unterstellt.
Die protestantische Kirchgemeinde
1863 erhielten die zugewanderten Protestanten eine eigene Körperschaft, die protestantische Kirchgemeinde des Kantons Zug.
1949 organisierte sich die protestantische Kirchgemeinde des Kantons neu und sah dabei die Bildung von Bezirkskirchgemeinden vor. Als interne Organisationen waren diese nicht direkt dem Gemeinderecht unterstellt. Am 2. Oktober 1949 beteiligten sich 17 Protestantinnen als erste Ägererinnen an einer zumindest indirekt politischen Entscheidung und wählten zusammen mit den anwesenden 6 Männern die Mitglieder in die Kirchenpflege als Exekutive der Bezirkskirchgemeinde. Gewählt wurden bezeichnenderweise vier Männer und bloss eine Frau.