Die Bürgergemeinde

Bis 1873 führte neben der bereits ausgeschiedenen Korporationsgemeinde eine einzige Verwaltung, nämlich die Ortsbürgergemeinde, sämtliche Geschäfte der Bürger- und Einwohnergemeinde. Damals wurden durch die Verfassungsrevision die zugerischen Bürgergemeinden ins Leben gerufen und ihnen Armen- und Vormundschaftswesen zugewiesen, soweit es sich um Gemeindebürger handelte. Der unterstützungsbedürftige Bürger, gleichgültig in welchem Kanton er wohnte, erhielt Hilfe durch seine Bürgergemeinde. Heute beschränkt sich diese Hilfe auf die Bürgerinnen und Bürger, die in Unterägeri wohnen. Das Vormundschaftswesen muss gemäss Bundesrecht seit dem 1.1.2013 von einer interdisziplinären Fachbehörde wahrgenommen werden und wird demzufolge gemäss Kantonsratsbeschluss neu im Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz in Zug geführt.

Die Bürgergemeinde Unterägeri ist eine der elf Bürgergemeinden des Kantons Zug. Zur Bürgergemeinde gehören gemäss Gemeindegesetz aus dem Jahre 1982 alle in einer Gemeinde heimatberechtigten Personen.

Aufgaben der Bürgergemeinde

  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts
  • Sozial- und Fürsorgewesen für die an ihrem Heimatort wohnhaften Bürgerinnen und Bürger
  • Verwaltung des Bürgerguts
  • Förderung der Heimatverbundenheit, Kulturelles

Die Bürgergemeinde kann zusätzlich noch weitere Aufgaben im Gemeindewohl erfüllen.

Die Bürgergemeinde kann zur Deckung des Aufwandes von den im Kanton wohnhaften Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern Steuern erheben, soweit der Ertrag des Bürgergutes hierfür nicht ausreicht. Die Bürgergemeinde Unterägeri erhebt Steuern, die zurzeit 1 % des kantonalen Ansatzes betragen.

Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und aufgrund des Bürgerrechtes steuerpflichtigen, gemäss § 27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger.

Die Gemeindeordnung wurde an der Bürgergemeindeversammlung am 2. Oktober 2017 beschlossen und von der Direktion des Innern am 14. November 2017 genehmigt.

Bürgerrat und Bürgerschreiberin

Der Bürgerrat der Gemeinde Unterägeri besteht aus fünf im Nebenamt tätigen Mitgliedern. Er tagt ungefähr alle drei Wochen. Die im Teilpensum tätige Bürgerschreiberin führt die Geschäfte, erstellt die Protokolle der Ratssitzungen und der Bürgergemeindeversammlung. Ferner erledigt sie die Korrespondenz und führt die Gemeinderechnung und das Bürgerarchiv.

Bürgergemeindeversammlung

In der Regel findet jährlich eine Bürgergemeindeversammlung statt, an welcher die Rechnung und das Budget genehmigt und von Einbürgerungen in Kompetenz des Bürgerrates Kenntnis genommen wird.

Alle vier Jahre treten die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Herbst zur Wahlgemeinde zusammen, um die Mitglieder des Bürgerrats und der Rechnungsprüfungskommission zu wählen. Zudem wird der Bürgerpräsident sowie der Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission gewählt. Die Wahl der Bürgerschreiberin und des Bürgerweibels erfolgt durch den Bürgerrat. Der Bürgerweibel besorgt vor allem an den Gemeindeversammlungen die üblichen Weibeldienste. Bei offiziellen Anlässen hat er den Bürgerrat zu begleiten.

Bürgergut

Die Bürgergemeinde Unterägeri ist Eigentümerin der Liegenschaften Binzen (Bürgerhuus) und Euw (Wohnheim Euw).