Fest der Gemeinden Unterägeri

150 Jahre Bürgergemeinde, Einwohnergemeinde und katholische Kirchgemeinde Unterägeri

Das Fest der Gemeinden auf dem Dorfplatz Unterägeri vom Sonntag, 16. Juni 2024.

Die Stimmberechtigten des Kantons Zug sprachen sich im Dezember 1873 für eine Revision der Kantonsverfassung von 1848 aus. Als diese am 1. Januar 1874 in Kraft trat, verlangte sie einerseits die Gleichberechtigung der Niedergelassenen in der Einwohnergemeinde. Andererseits regelte sie auch die Gemeindeorganisation neu und schuf drei neue Gemeindearten. Die alten Einheitsgemeinden wurden in Einwohner-, Bürger- und katholische Kirchgemeinden aufgeteilt.

Am Sonntag, 16. Juni 2024 feierten die Einwohnergemeinde Unterägeri, Bürgergemeinde Unterägeri, Kath. Kirchgemeinde Unterägeri zusammen mit der Bevölkerung das

Fest der Gemeinden Unterägeri

Von 9 – 20 Uhr konnte man in die Zeit von 1874 eintauchen, erfuhr mehr über die geschichtlichen Hintergründe und genoss einen unvergesslichen Tag voller Begegnungen, Musik und Unterhaltung.

Nach dem Festgottesdienst in der Pfarrkirche folgte die Landsgemeinde der Einwohnergemeinde auf dem Dorfplatz, an der 1110 Stimmberechtigte teilnahmen. Anschliessend wurden die Einwohnerinnen und Einwohner von Unterägeri zum Mittagessen auf dem Dorfplatz eingeladen.

Unterhaltungsprogramm auf der Dorfplatzbühne

Ensembles der Musikschule Unterägeri, das Cigar Quartett aus Unterägeri, das quartett waschächt und schliesslich Bliss sorgten für eine einmalige Stimmung auf dem Dorfplatz. Nach tagelangen Regentagen hatte der Himmel aufgeklärt, wärmender Sonnenstrahlen liessen die kühle Brise vergessen.

Ein Angebot für Kinder und Jugendliche ab Kindergartenalter mit Spielen von damals und heute, Kinderschminken sowie ein kreativen Gemeinschaftswerk rundeten das bestens organisierte Fest mit vielen gemeinsame Erinnerungen ab.

Bürgergemeindeversammlung 2024

Die Versammlung fand statt am
13. Mai 2024, 20.00 Uhr
in der AEGERIHALLE.

Hier finden Sie die Vorlage zur Bürgergemeindeversammlung 2024.

Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 13. Mai 2024

  1. Das Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 15. Mai 2023 wurde genehmigt.
  2. Die Jahresrechnung 2023 wurde genehmigt. Die Entnahme des Betrags von CHF 30’000 zu Gunsten der Erfolgsrechnung aus der Finanzpolitischen Reserve wurde genehmigt. Der Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital zugewiesen.
  3. Das Budget 2025 wurde genehmigt. Der Steuerfuss 2025 für die Einkommens- und Vermögenssteuer von 1 % des kantonalen Ansatzes wird beibehalten. Für das Jahr 2025 wurde ein Rabatt von 1 % des Einheitsansatzes gewährt, was einem Steuerfuss von 0 % für 2025 für die Einkommens- und Vermögenssteuer entspricht. Vom Finanzplan 2026-2029 wurde Kenntnis genommen.
  4. Das Kreditbegehren für die Jubiläumsfeier am 16. Juni 2024 – 150 Jahre Bürgergemeinde Unterägeri, 1974-2024 – in der Höhe von CHF 50’000 wurde genehmigt und wird dem Kulturfonds belastet.
  5. Die Einbürgerungen wurden zur Kenntnis genommen.

Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde

Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.

Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisationen und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG; BGS 171.1) vom 4. September 1980 in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Ziff. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).

Unterägeri, 13. Mai 2024
Bürgerrat Unterägeri

Bevölkerungs-Umfrage ab 55 Jahren

Die Anzahl älterer Menschen nimmt zu und wird weiter ansteigen. Um diesen Entwicklungen aktiv zu begegnen, engagiert sich der Kanton Zug für eine zukunftsorientierte Alterspolitik. Eine wichtige Grundlage bilden dabei die Potenziale und die Lebenssituation der Zuger Bevölkerung. Um mehr darüber zu erfahren, wird durch das Forschungsinstitut gfs.bern und die Hochschule Luzern eine Umfrage bei der Zuger Bevölkerung ab 55 Jahren durchgeführt. Die Bevölkerungsumfrage wird von Mai bis Juli 2024 stattfinden. Dazu werden alle Personen im Kanton Zug ab 55 Jahre per Brief angeschrieben. Alle wichtigen Informationen zur Erhebung befinden sich auf folgender Webseite: zg.ch/umfrage55plus.

Überbauung Euw

 Der Baufortschritt kann live mittels Webcam mitverfolgt werden.

Geislächlepfe 2023

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Das «Geislächlepfe» ist ein Teil der Heimatverbundenheit in unserem Dorf.
Wir finden, so soll es auch in Zukunft bleiben.

Die Korporation Unterägeri und die Bürgergemeinde Unterägeri führen eine Verlosung von zehn nigelnagelneuen Geislä.

Den Wettbewerbs-Talon kannst du bei der Korporation oder Bürgergemeinde Unterägeri ausfüllen und/oder abgeben.

Teilnahme bis 22. Oktober 2023
Alle Kinder aus Unterägeri
Alle Details zur Verlosung in den beiden Kanzleien.

Kanzlei der Korporation Unterägeri
Zugerbergstrasse 32
Kanzlei der Bürgergemeinde Unterägeri
Binzenstrasse 3
Montag bis Freitag
8 Uhr – 11.45 Uhr / 13:30 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch 8:30 – 11:30 Uhr / 14:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag 8:30 – 13:00 Uhr
Freitag 8:30 – 11:30 Uhr

Bürgergemeindeversammlung 2023

Die Versammlung fand statt am
15. Mai 2023, 20.00 Uhr
in der AEGERIHALLE.

Hier finden Sie die Vorlage zur Bürgergemeindeversammlung 2023.

Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 15. Mai 2023

  1. Das Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 16. Mai 2022 wurde genehmigt.
  2. Die Jahresrechnung 2022 wurde einstimmig angenommen.
  3. Das Budget 2024 wurde einstimmig genehmigt. Für das Jahr 2024 wird ein Rabatt von 1 % auf die Einkommens- und Vermögenssteuern des kantonalen Einheitsansatzes gutgeheissen und genehmigt. Der für die Jahre 2025-2028 vorgelegte Finanzplan wurde zur Kenntnis genommen.
  4. Ursula Mahler-Henggeler, Blacki 1, wurde einstimmig für den Rest der Amtsdauer 2022–2025 in den Bürgerrat gewählt.
  5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen durch den Bürgerrat. Die Einbürgerungen wurde zur Kenntnis genommen

Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde

Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den § 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.

Gestützt auf § 17bis des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG; BGS 131.1) kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Ziff. 2 WAG).

Unterägeri, 15. Mai2023
Bürgerrat Unterägeri

Verstärkung im Bürgerrat Unterägeri

An der Bürgergemeindeversammlung Unterägeri vom Montag, 15. Mai 2023 wurde die Ersatzwahl eines Bürgerratsmitglieds für den Rest der Amtsdauer 2022-2025 vorgenommen. Die Nachfolgerin von Petra Müller-Fassbind heisst Ursula Mahler-Henggeler. Sie wurde von der Mitte Unterägeri zur Wahl vorgeschlagen und einstimmig gewählt. Ursula Mahler-Henggeler ist in Unterägeri aufgewachsen und mit den Traditionen von Unterägeri bestens vertraut. Der Bürgerrat freut sich, Ursula Mahler-Henggeler als neues Bürgerratsmitglied willkommen zu heissen.

Im Anschluss an die Versammlung fand ein spannendes Referat von Dr. Peter Henggeler über die historisch wertvolle Vergangenheit des Kurhotels Waldheim in Unterägeri statt. Dabei nahm er die rund 130 anwesenden Bürgerinnen und Bürger in eine vergangen Zeit und zum Hotel Waldheim mit. Damals waren Gäste von weit her nach Unterägeri gereist und hatten hier Ferien verbracht. Mit dem Originalgongschlag, welcher früher im Waldheim als Zeichen für den Start der Mahlzeiten eingesetzt wurde, eröffnet er seinen Vortrag. Dr. Peter Henggeler ist im Hotel Waldheim aufgewachsen. Er berichtete, wie er das bedeutende Hotel und die weitherum bekannte Gaststätte mit seinen Augen wahrgenommen hat und welches seine Aufgaben im Betrieb waren. Er erzählte, wie alles angefangen hat und warum schliesslich das Hotel 1976 abgerissen wurde. Mit beeindruckenden Bildern wurde der spannende Vortrag illustriert.

Nebst dem Vortrag galt es auch die aktuellen Traktanden zu besprechen und über die traktandierten Geschäfte abzustimmen. Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung, die Jahresrechnung 2022 und das Budget 2024 wurden einstimmig angenommen sowie der Finanzplan 2025 bis 2028 zur Kenntnis genommen. Im Weiteren wurden die Einbürgerungen bekannt gegeben und die neu eingebürgerten Personen mit der Überreichung der Bürgerrechtsurkunde willkommen geheissen.

Jeanette Aklin, Bürgerschreiberin

 

Von links nach rechts: Bürgerrat Werner Iten-Grob, Bürgerrätin Bernadette Gardi-Bucher, Bürgerrat Arthur Walker-Merz, Bürgerrätin Ursula Mahler-Henggeler, Bürgerpräsident Beat Iten-Müller, Bürgerschreiberin Jeanette Aklin, Bürgerweibel Markus Müller-Herger

 

Bürgergemeindeversammlung Unterägeri wieder in gewohnter Form zurück

Seit einigen Jahren lädt die Bürgergemeinde Unterägeri anschliessend an die Bürgergemeindeversammlung Referentinnen und Referenten ein, die in spannende Themen einführen und ein Highlight der Versammlung bilden. Leider musste in den vergangenen zwei Jahren aus gegebenen Umständen auf diesen beliebten Schlusspunkt verzichtet werden. 

An der diesjährigen Bürgergemeindeversammlung in Unterägeri vom Montag, 16. Mai durfte wieder an die geschätzte Tradition angeknüpft werden. Die Versammlung wurde durch einen infoträchtigen und spannenden Vortrag von Paula Iten abgerundet. Die gebürtige Ägererin Paula Iten brach vor 50 Jahren zum ersten Mal als Laienmissionarin nach Haiti auf. In ihrem Vortrag nahm sie die Besucherinnen und Besucher mit auf die 8000 km entfernte Karibikinsel und gab einen eindrücklichen Einblick in das Leben vor Ort. 

In den vergangenen Jahren war das Land geprägt durch soziale Unruhen, Naturkatastrophen und wirtschaftliche Korruption. Durch gezielte Förderung von Schulen, Agrarwirtschaft sowie Mikrofinanzen kann den Menschen vor Ort, die wenig bis kaum Unterstützung von der Regierung erhalten, eine bessere Zukunft ermöglicht werden. Anhand imposanter Bilder zeigte Paula Iten auf, wie die karge Landschaft dank Umweltzentren in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Nährboden für wichtige Nahrungsmittel werden konnte. 

Heute lebt Paula Iten wieder in der Schweiz, reist aber jedes Jahr für einige Monate nach Haiti, um mit ihrer Stiftung «Hand in Hand für eine nachhaltige Entwicklung» den Menschen vor Ort zu helfen. 

Nebst dem Vortrag galt es jedoch auch die aktuellen Traktanden zu besprechen und über die traktandierten Geschäfte abzustimmen. Dabei gab es keine Überraschungen. Das Protokoll der Wahlversammlung vom September 2021, die Jahresrechnung 2021 und das Budget 2023 wurden einstimmig angenommen sowie der Finanzplan 2024 bis 2027 zur Kenntnis genommen. Im Weiteren wurden die Einbürgerungen bekannt gegeben und die neu eingebürgerten Personen mit der Überreichung der Bürgerrechtsurkunde willkommen geheissen. 

Zu guter Letzt wurden die langjährigen Mitarbeitenden Agnes Iten-Appert, Bürgerrätin 2004 bis 2021, Claudia Iten-Hess, Bürgerschreiberin 2006-2021 sowie Brigitte Müller, Sachbearbeiterin 2019-2021, herzlich verabschiedet. Zu guter Letzt stellte der Bürgerpräsident die neue Bürgerschreiberin Jeanette Aklin den gut 100 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern vor.

Carina Iten

Bürgergemeindeversammlung 2022

Die Versammlung fand statt am
16. Mai 2022, 20.00 Uhr
in der AEGERIHALLE.

Hier finden Sie die Vorlage zur Bürgergemeindeversammlung 2022.

Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 16. Mai 2022

  1. Das Protokoll der Wahlversammlung vom 27. September 2021 wurde genehmigt.
  2. Die Jahresrechnung 2021 wurde einstimmig angenommen.
  3. Das Budget 2023 wurde einstimmig genehmigt. Für das Jahr 2023 wird ein Rabatt von 1% auf die Einkommens- und Vermögenssteuern des kantonalen Einheitsansatzes gutgeheissen und genehmigt. Der für die Jahre 2024-2027 vorgelegte Finanzplan wurde zur Kenntnis genommen.
  4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen durch den Bürgerrat. Die Einbürgerungen wurde zur Kenntnis genommen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den § 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.

Gestützt auf § 17bis des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG; BGS 131.1) kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Ziff. 2 WAG).

Unterägeri, 20. Mai 2022
Bürgerrat Unterägeri

Bürgergemeindeversammlung Unterägeri wieder in gewohnter Form zurück

Seit einigen Jahren lädt die Bürgergemeinde Unterägeri anschliessend an die Bürgergemeindeversammlung Referentinnen und Referenten ein, die in spannende Themen einführen und ein Highlight der Versammlung bilden.Leider musste in den vergangenen zwei Jahren aus gegebenen Umständen auf diesen beliebten Schlusspunkt verzichtet werden. 

An der diesjährigen Bürgergemeindeversammlung in Unterägeri vom Montag, 16. Mai durfte wieder an die geschätzte Tradition angeknüpft werden. Die Versammlung wurde durch einen infoträchtigen und spannenden Vortrag von Paula Iten abgerundet. Die gebürtige Ägererin Paula Iten brach vor 50 Jahren zum ersten Mal als Laienmissionarin nach Haiti auf. In ihrem Vortrag nahm sie die Besucherinnen und Besucher mit auf die 8000 km entfernte Karibikinsel und gab einen eindrücklichen Einblick in das Leben vor Ort. 

In den vergangenen Jahren war das Land geprägt durch soziale Unruhen, Naturkatastrophen und wirtschaftliche Korruption. Durch gezielte Förderung von Schulen, Agrarwirtschaft sowie Mikrofinanzen kann den Menschen vor Ort, die wenig bis kaum Unterstützung von der Regierung erhalten, eine bessere Zukunft ermöglicht werden. Anhand imposanter Bilder zeigte Paula Iten auf, wie die karge Landschaft dank Umweltzentren in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Nährboden für wichtige Nahrungsmittel werden konnte. 

Heute lebt Paula Iten wieder in der Schweiz, reist aber jedes Jahr für einige Monate nach Haiti, um mit ihrer Stiftung «Hand in Hand für eine nachhaltige Entwicklung» den Menschen vor Ort zu helfen. 

Nebst dem Vortrag galt es jedoch auch die aktuellen Traktanden zu besprechen und über die traktandierten Geschäfte abzustimmen. Dabei gab es keine Überraschungen. Das Protokoll der Wahlversammlung vom September 2021, die Jahresrechnung 2021 und das Budget 2023 wurden einstimmig angenommen sowie der Finanzplan 2024 bis 2027 zur Kenntnis genommen. Im Weiteren wurden die Einbürgerungen bekannt gegeben und die neu eingebürgerten Personen mit der Überreichung der Bürgerrechtsurkunde willkommen geheissen. 

Zu guter Letzt wurden die langjährigen Mitarbeitenden Agnes Iten-Appert, Bürgerrätin 2004 bis 2021, Claudia Iten-Hess, Bürgerschreiberin 2006-2021 sowie Brigitte Müller, Sachbearbeiterin 2019-2021, herzlich verabschiedet. Zu guter Letzt stellte der Bürgerpräsident die neue Bürgerschreiberin Jeanette Aklin den gut 100 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern vor.

Carina Iten

Coworking Space Ägerital – Projekt beendet

Dienstag, 11. Januar 2022 – Abschluss des Projekts

Ein Kernteam (Matthias Buzzi, Tinu Hofstetter, Urs Iten, Gaudenz Schweizer) unter der Leitung von Matthias Buzzi hatte sich zum Ziel gesetzt, einen Coworking-Space in der Gewerbezone von Unterägeri zu installieren und diesen im 4. Quartal 2021 zu eröffnen. Dazu wurde umfangreiche Abklärungen bezüglich Interesse, Ausbaustandard, Hosting und Finanzierung vorgenommen.

Das Ergebnis ihrer Abklärungen wurde anschliessend Ende Oktober dem Gemeinderat in einer Präsentation vorgestellt. Die Erkenntnisse sind: Unterägeri ist der geeignetste Ort für Coworking im Ägerital, die Infrastruktur soll einem gehobenen Standard mit Top IT entsprechen, grosszügig und auf verschiedene Bedürfnisse ausgerichtete Arbeitsplätze aufweisen, den 24/7-Zugang und eine Cafeteria mit einem Host anbieten.

Ausgehend von diesen Ansprüchen müsste mit grossen Investitionen für den Start (CHF rund 47’000) gerechnet werden, die Liquidität wäre sehr problematisch, die errechneten reinen Betriebskosten sind sehr hoch, die Einnahmen während 5 Jahren sehr ungewiss. Zudem ist die Auslastung fraglich und sehr ungewiss, das Einzugsgebiet (zu) klein (15‘000 Einwohner im Ägerital).

Anlässlich des Treffens zwischen dem Gemeinderat und dem Bürgerrat vom 2. November 2021 wurde einvernehmlich beschlossen, das Projekt Coworking Space Ägerital – mit dem Blickwinkel Unterägeri – nicht mehr weiter zu verfolgen. Ausschlaggebend sind die von einer Spurgruppe rund um Matthias Buzzi in der Präsentation (siehe Anhang) aufgezeigten mutmasslichen Kosten einerseits und andererseits das mangelnde Interesse nach einem oder mehreren Coworking Spaces im Ägerital.

Am 11.1.2022 trafen sich BP Beat Iten, GR Beat Iten, Benny Elsener unter der Leitung von Arthur Walker zur Abschlusssitzung «Coworking Space Ägerital.»

Die Idee für Coworking Spaces dezentral in den Gemeinden oder Regionen (im Ägerital) wird grundsätzlich unterstützt. Die Hoffnung, hier etwas aufbauen zu können, war angesichts des Interesses (grosse Teilnahme an der Umfrage, am Startevent) da. Der geplante Standort in der Euw hätte vielseitige Ansprüche erfüllen können (Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen, Kindergarten, Museum, ÖV, Raumgrösse und Einteilung, …).

Die Startphase und die Zusammenarbeit mit Village Office wird grundsätzlich positiv bewertet. In der eigentlichen Umsetzungsphase bremsten Widerstände und divergierende Ansichten bezüglich Methodik, Ausbaustandard, Partizipation, Hosting und Standort aber auch unterschiedliche Interessen den Fortschritt.

Das Interesse, im Ägerital einen Coworking Space zu planen und aufzubauen, war und ist vorhanden, dort zu arbeiten oder diesen persönlich für sich zu nutzen eher klein. Dies trifft in besonderem Mass für Unterägeri zu. In dieser Hinsicht ist Zeit für einen (grossen) Coworking Space offenbar nicht (oder noch nicht) reif. Dieser Befund überrascht, da Corona bedingt viel mehr dezentral gearbeitet wurde – offenbar entspricht Homeoffice besser den Bedürfnissen der Bevölkerung im Ägerital oder ist meist problemlos einzurichten. Es ist möglich, dass sich der erschwerte Pendlerweg der nächsten eineinhalb Jahre positiv auf das Interesse auswirken wird.

Die Projektgruppe hat einstimmig und in Übereinstimmungen mit dem am 2. November 2021 von beiden Räten getroffenen Beschluss das Projekt «Coworking Ägerital» mit dem Ziel, in der Überbauung Euw der Bürgergemeinde einen Coworking Space einzurichten, abgeschlossen und beenden. Der Gemeinderat Unterägeri informierte dazu in der Zuger Presse, Ausgabe 48 30.11.2021 über den politischen Weg und hält fest: «Seit Anfang September 2021 gibt es nun in Oberägeri mit dem «Küfergasse – Coworking» das erste Angebot für flexible Arbeitsplätze und Sitzungen im Ägerital. Mit diesem Angebot wird dem Bedürfnis nach «Office-Sharing» Rechnung getragen.»

Mit diesem Beschluss wird der «Küfergasse – Coworking» auch aus der «Verpflichtung» entlassen, als Probebetrieb für den in der Euw geplanten «Coworking Ägerital» zu dienen und diesen später dort weiterzuführen.

Arthur Walker, Projektleiter CS Ägerital
11.1.2022

Wechsel in der Bürgergemeinde

Bürgerrätin und Vizepräsidentin Agnes Iten-Appert hat auf Ende der Amtsperiode 2018–2021 nach 18 Jahren im Bürgerrat ihren Rücktritt erklärt. Für ihr langjähriges, engagiertes Mitwirken im Bürgerrat, als Vorsteherin
für das Sozial- und Fürsorgewesen, sowie für ihre langjährige Arbeit als Rechnungsführerin und stellvertretende Bürgerschreiberin dankt der Bürgerrat auch im Namen der gesamten Bürgergemeinde.

Bürgerschreiberin Claudia Iten-Hess verlässt auf Ende 2021 nach 16 Jahren die Bürgerkanzlei und somit ihren Arbeitsplatz, die Schaltzentrale der Bürgergemeinde, um sich einer neuen Aufgabe zu stellen. Brigitte Müller übernimmt
in ihrer Tätigkeit als Treuhänderin ein grösseres Pensum und tritt deshalb nach 2 Jahren von ihren Aufgaben in der Bürgerkanzlei als Rechnungsführerin, administrative Mitarbeiterin für das Bürgerrechtswesen und stellvertretende
Bürgerschreiberin zurück. «Mit ihnen verliert die Bürgergemeinde zwei kompetente und liebenswerte Fachfrauen, was der Bürgerrat sehr bedauert.», würdigt Bürgerpräsident Beat Iten ihr grosses Engagement.

Die Stelle als Bürgerschreiberin wird ab dem 1. Januar durch Jeanette Aklin besetzt. Sie ist verheiratet und wohnt in Unterägeri. Ihre Grundausbildung als Verwaltungsangestellte holte sie sich in der Gemeindeverwaltung Walchwil. Für ihre neue Aufgabe als Bürgerschreiberin bringt Jeanette Aklin mehrjährige Berufserfahrungen in der Gemeinde Weggis als Verwaltungsangestellte und aus dem Bezirk Küssnacht als Landschreiber-Stellvertreterin mit. Mit ihren Weiterbildungen zur diplomierten Wirtschaftsfachfrau VSK und in der Verwaltungsschule des Kantons Schwyz sowie ihrer Mitarbeit in zwei Arbeitsgruppen zum Thema Einbürgerungen verfügt sie vielseitiges Wissen für ihren künftigen Arbeitsplatz.

«In meinem Alltag sind Eigenverantwortung, Loyalität, Organisationsflair und vernetztes Denken selbstverständlich und ich zähle exaktes Arbeiten, Hilfsbereitschaft, Anpassungsfähigkeit und eine schnelle Auffassungsgabe zu meinen Stärken.» [Zitat Jeanette Aklin]

Nebst den bisherigen Mitgliedern des Bürgerrats – Beat Iten-Müller, Bernadette Gardi-Bucher, Werner Iten-Grob, Arthur Walker-Merz wird Petra Müller-Fassbind das Amt als Vorsteherin des Fürsorgewesens übernehmen. Petra Müller ist verheiratet, Mutter von drei Kindern und wohnt in Unterägeri. Sie ist ausgebildete Primarlehrerin und verfügt über mehrjährige Berufserfahrung als Lehrerin und sozialpädagogische Mitarbeiterin.

Die Rechnungsprüfungskommission mit Sandro Iten als deren Präsident und den Mitgliedern Daniela Schär-Henggeler und Colin Häusler bleibt in ihrer bewährten Zusammensetzung bestehen.

Anlässlich der nächsten Bürgergemeindeversammlung vom 16. Mai erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Petra Müller-Fassbind und Jeanette Aklin persönlich kennenzulernen.

Bürgerrat Unterägeri, Arthur Walker

Wahlversammlung 2021

Die Versammlung fand statt am
27. September 2021, 20.00 Uhr
in der AEGERIHALLE.

Hier finden Sie die Vorlage.

Bitte beachten Sie das
COVID-19-Schutzkonzept

Anlässlich der Wahlversammlung vom 27. September 2021 fanden die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022–2025 statt.
Bürgerrätin und Vizepräsidentin Agnes Iten-Appert hat auf Ende der Amtsperiode 2018–2021 nach 17 Jahren im Bürgerrat ihren Rücktritt erklärt. Die übrigen Mitglieder des Bürgerrats stellten sich zur Wiederwahl. Seitens der Rechnungsprüfungskommission stellten sich alle drei Mitglieder zur Wiederwahl.

Beschlüsse der Wahlversammlung vom 27. September 2021

  1. Das Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 3. Mai 2021 wurde genehmigt.
  2. Das revidierte Besoldungsreglement der Bürgergemeinde Unterägeri wurde einstimmig angenommen. 
  3. Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022-2025
  4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen durch den Bürgerrat. Die Einbürgerungen wurden zur Kenntnis genommen.

Für die Amtsdauer 2022- 2025 wurden folgende Personen gewählt:

Als Mitglieder des Bürgerrats

  • Beat Iten-Müller, Bödlistrasse 5c, 6314 Unterägeri (bisher)
  • Bernadette Gardi-Bucher, Seestrasse 27, 6314 Unterägeri (bisher)
  • Werner Iten-Grob, Chilchbüelhof 1, 6314 Unterägeri (bisher)
  • Arthur Walker-Merz, Alte Landstrasse 40, 6314 Unterägeri (bisher)
  • Petra Müller-Fassbind, Zimmelstrasse 17, 6314 Unterägeri (neu)

Als Bürgerpräsident

  • Beat Iten-Müller, Bödlistrasse 5c, 6314 Unterägeri
Bürgerrat und Weibel ab 2022
v.l.n.r. Bürgerweibel Markus Müller, BR Arthur Walker, BR Bernadette Gardi, BP Beat Iten, GR Petra Müller, BR Werner Iten

Als Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission

  • Sandro Iten, Nordstrasse 1, 6300 Zug (bisher)
  • Daniela Schär-Henggeler, Furrenstrasse 6, 6314 Unterägeri (bisher)
  • Colin Häusler, Mühlegasse 15, 6314 Unterägeri (bisher)

Als Präsident der Rechnungsprüfungskommission

  • Sandro Iten, Nordstrasse 1, 6300 Zug

Rechtsmittelbelehrung

Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.

Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat des Kantons Zug Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).

Unterägeri, 29. September 2021
Bürgerrat Unterägeri