Frauenrechte
Zusatzinformationen zur Stele – aus “Ägerital – seine Geschichte”
Die Frauen waren zwar nicht rechtlos und hatten in der Familie und im Haushalt einiges zu sagen, doch in der Öffentlichkeit waren ihre Rechte gering.
Sie standen unter der Vormundschaft ihres Ehemannes, wurden als Alleinstehende oft bevogtet und hatten im Erbrecht eine mindere Position. Die Gesellschaft war stark auf den Hausvater, den Vorsteher eines Haushaltes als zentrale Lebens- und Arbeitsgemeinschaft, ausgerichtet. Er repräsentierte den Haushalt nach aussen. Nach innen hatte er die Befehlsgewalt und die Schutzpflicht gegenüber den Familienmitgliedern. Auch die staatliche Organisation folgte diesem Leitbild. Die Obrigkeiten waren die sorgenden Hausväter, das Volk die gehorsamen Angehörigen. Diesem Modell entsprechend hatten Witwen, die mangels Hausvater einen eigenen Haushalt zu führen hatten, eine etwas selbstständigere Rechtsstellung, die aber nie in die Nähe einer politischen Mitsprache reichte.
Wurden Frauen in Rechtsordnungen genannt, bedeutete dies oft eine Benachteiligung, zum Beispiel wenn die Oberägerer Allmendordnung 1834 jedem Mann 2000 Quadratfuss, jeder Frau aber nur 1000 Quadratfuss Pflanzland zusprach.
Weiberprozess
Eine Beteiligung in politischen Angelegenheiten erübrigte sich. Bemerkenswert ist daher in den 1870er Jahren der erfolgreiche rechtliche Widerstand von Unterägerer Frauen gegen ein Allmendteilungsprojekt, das einseitig die Männer begünstigte. Bis zur völligen Gleichberechtigung in der Korporation mussten die Frauen noch 100 Jahre warten
Mitarbeit in Kommissionen
Im Ägerital spielten dabei besonders die Frauen- und Töchtervereine eine grosse Rolle, auch im öffentlichen Bereich, aber stets in typisch weiblichen Domänen wie der Hauswirtschaft. Hier konnten die Ägerer Frauen nach dem Zweiten Weltkrieg erstmals in Randzonen politischer Prozesse vorstossen. Ihr Weg zur politischen Gleichberechtigung führte über Kommissionen. 1947 wählte der Unterägerer Gemeinderat erstmals Frauen in eine Kommission, in die hauswirtschaftliche Fachkommission.
Frauenstimm- und Wahlrecht
1959 danach konnten sich die Männer erstmals zum Frauenstimmrecht äussern. Das Resultat war eindeutig: In Oberägeri wollte nur ein Zehntel den Frauen die politische Gleichberechtigung zugestehen. In Unterägeri war die Zustimmung mit einem Sechstel etwas grösser. Im Kanton stimmte ein knappes Viertel zu, im Bund ein Drittel.
Trotz dieses Rückschlages ging die Emanzipation im gesellschaftspolitischen Aufbruch der 1960er Jahre rasch weiter. 1963 erweiterte der Unterägerer Einwohnerrat «mit der Begründung, es gehöre auch eine Frau in diese Kommission», die Schulkommission und wählte mit Emilie Iten-Schnieper erstmals eine Frau in ein Amt mit grösserer politischer Bedeutung. In Oberägeri waren noch nach den Neuwahlen Ende 1970 die Fachkommission für die Hauswirtschaftsschule und die Kindergartenbaukommission die einzigen mit einer Frauenvertretung. Wenige Wochen später, am 7. Februar 1971, hatten die Männer erneut über das Frauenstimmrecht zu befinden. Das Resultat zeigt die enormen Veränderungen in der kurzen Zeit seit 1959. Zwar wollte die Mehrheit der Ägerer Stimmbürger im Gegensatz zu jenen in Kanton und Bund noch immer nichts vom Frauenstimmrecht in Bundesangelegenheiten wissen. Doch hatten sich die Anteile der Ja-Stimmen seit der letzten Abstimmung vervielfacht. In Oberägeri gab es 46 Prozent Ja. Die Unterägerer lehnten ganz knapp ab, nahmen aber das kantonale Stimmrecht mit wenigen Stimmen Mehrheit an, während die Oberägerer dieses knapp verwarfen. Schon 1973 gelangten die ersten beiden Frauen in den Unterägerer Bürger- und Kirchenrat.