Bürgergemeindeversammlung 2024
Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 13. Mai 2024
- Das Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 15. Mai 2023 wurde genehmigt.
- Die Jahresrechnung 2023 wurde einstimmig angenommen.
- Das Budget 2025 wurde einstimmig genehmigt. Für das Jahr 2025 wird ein Rabatt von 1 % auf die Einkommens- und Vermögenssteuern des kantonalen Einheitsansatzes gutgeheissen und genehmigt. Der für die Jahre 2026-2029 vorgelegte Finanzplan wurde zur Kenntnis genommen.
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen durch den Bürgerrat. Die Einbürgerungen wurde zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den § 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Gestützt auf § 17bis des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG; BGS 131.1) kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Ziff. 2 WAG).
Unterägeri, 20. Mai 2022
Bürgerrat Unterägeri


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