Bürgergemeindeversammlung,  Termine

Bürgergemeindeversammlung 2026

Die Versammlung fand statt am
11. Mai 2026, 20.00 Uhr
in der AEGERIHALLE.

Hier finden Sie die Rechnung 2025 und das Budget 2027.

Traktanden

  1. Genehmigung des Protokolls der Wahlversammlung vom 29. September 2025
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  3. Genehmigung des Budgets 2027 und Kenntnisnahme vom Finanzplan 2028–2031
  4. Einbürgerungen

Ergebnisse der Versammlung – Beschlüsse

Die Bürgergemeindeversammlung vom 11. Mai 2026 (143 Stimmberechtigte) hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls der Wahlversammlung vom 29. September 2025 im Chlösterli
    Das Protokoll wurde genehmigt.
  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
    Die Jahresrechnung wurde genehmigt.
    Der Ertragsüberschuss von CHF 11’515.85 wird dem Eigenkapital zugewiesen.
  1. Genehmigung des Budgets 2027 und Kenntnisnahme vom Finanzplan 2028–2031 
    Das Budget 2027 wurde genehmigt.
    Der Steuerfuss 2027 für die Einkommens- und Vermögenssteuer von 1% des kantonalen Ansatzes wird beibehalten.
    Für das Jahr 2027 wurde ein Rabatt von 1% des Einheitsansatzes gewährt, was einem Steuerfuss von 0% für 2027 für die Einkommens- und Vermögenssteuer entspricht.
    Vom Finanzplan 2028-2031 wurde Kenntnis genommen.
  1. Einbürgerungen
    Die Einbürgerungen wurden zur Kenntnis genommen.

Beschlussdatum: 11.05.2026

Rechtsmittelbelehrung

Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den § 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.

Gestützt auf § 17bis des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG; BGS 131.1) kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Ziff. 2 WAG).

Bürgerrat Unterägeri

Lebhafte Bürgergemeindeversammlung

Auf Einladung des Bürgerrats Unterägeri zur Bürgergemeindeversammlung vom 11. Mai 2026 hatten sich 143 Bürgerinnen und Bürger in der AEGERIHALLE versammelt. Traktandiert waren die Genehmigung des Protokolls der Wahlversammlung vom September 2026, die Beratung und Genehmigung der Jahresrechnung 2025 und des Budgets 2027, die Kenntnisnahme vom Finanzplan 2028-2031 sowie die Bekanntgabe der erfolgten Einbürgerungen.

Bürgerpräsident Beat Iten-Müller informierte zu Beginn der Versammlung über den Projektstand Überbauung Euw. «Die Erstbezüge für das Haus K erfolgte am 1. März 2026. Die Wohnungen in den Häusern M und P werden ihren Mieterinnen und Mietern am 1. Juni übergeben.» An der offiziellen Einweihung der Überbauung Euw am 9. Mai konnte die Bevölkerung drei Wohnungen besichtigen, die beiden Kindergärten im Haus K, die sich im Aufbau befindliche Physiotherapiepraxis im Haus M sowie verschiedene Nebenräume. Den festlichen Rahmen dazu setzten die Feldmusik Unterägeri, die Ansprachen der Bürgerpräsidenten, des Bauherrenvertreters Benny Elsener und des Architekten Thomas Baggenstos sowie die Festwirtschaft im stilvollen Aussenbereich der Kindergärten.

Im Bericht des Bürgerrats erwähnt wurden zudem die personelle Verstärkung in der Bürgerkanzlei zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben im Immobilienbereich, die europäischen Tage des Denkmals 2025, die regelmässig stattfindenden Dorfführungen durch Geni Häusler sowie der aktuelle Stand zum Talmuseum unter dem Titel «Talgeschichten Ägeri». Dazu erfolgte im Anschluss an den offiziellen Teil ein Referat von Stephanie Müller.

In seinem Postulat forderte Ernst J. Merz vom Bürgerrat die Veröffentlichung des vollständigen Versammlungsprotokolls auf der Website. Dazu Beat Iten-Müller: «Persönliche Daten im Zusammenhang mit den Einbürgerungen sind in der Vorlage für die Bürgerinnen und Bürgerinnen zugänglich, nicht aber für die Allgemeinheit. Deshalb liegt das vollständige Protokoll in der Bürgerkanzlei zur Einsichtnahme auf.»

Die folgenden beiden Traktanden zu den Finanzen wurden ohne Diskussion gemäss den Anträgen des Bürgerrats genehmigt.

Nach der Bekanntgabe der erfolgten Einbürgerungen wurde aus der Versammlung Kiritik an den erfolgten Einbürgerungen geübt. Bürgerrat Arthur Walker-Merz verwies auf die gesetzlichen Bestimmungen, die von den Verantwortlichen auf allen Stufen sorgfältig und pflichtbewusst eingehalten werden: «Das Schweizer Bürgerrecht umfasst dabei immer das eidgenössische, kantonale und kommunale. Dies gilt auch bei erleichterten Einbürgerungen.» Anlässlich der letzten Versammlungen habe er dies im Detail aufgezeigt. «Die Gesuchsteller/-innen zeigen in Dokumenten und anlässlich eines Gesprächs ihren Werdegang und ihre Motivation auf, wie sie im Ägerital ihre Heimat gefunden haben.»

Zur Interpellation von Thomas Hess bezüglich der Wohnungsvergabe in der Überbauung Euw hielt Bürgerrätin Bernadette Gardi fest: «Sämtliche Wohnungen konnten ohne öffentliche Ausschreibung vermietet werden. Bereits vor Fertigstellung bekundeten über 300 Personen ihr Interesse an einer Wohnung. Dies ermöglichte, einen grossen Teil der 30 Wohnungen an Personen aus dem Ägerital (18) und / oder dem Kanton Zug (4) zu vergeben.» Im Zentrum stand der Auftrag, das Bürgergut sorgfältig und nachhaltig zu bewirtschaften sowie sinnvoll in werterhaltende und langfristig tragfähige Wohnbauten zu investieren.

Im Anschluss an den offiziellen Teil der Versammlung orientierte Stephanie Müller, studierte Kulturwissenschaften, Geschichte und Kulturmanagement an den Universitäten Zürich und Luzern, in ihrem Referat «Talgeschichten Ägeri – Ein Museum fürs Ägerital» über den aktuellen Projektstand. «Nachdem das geplante Konzept an der begrenzten Bereitschaft der Gemeinden im Ägerital zur finanziellen Beteiligung gescheitert war», so Stephanie Müller in ihren Ausführungen, «sieht es nun ein deutlich reduziertes, finanziell tragbares Museumskonzept vor. Es konzentriert sich auf eine kleinere Fläche, eine schlankere Organisation und einen schrittweisen Aufbau.» 

Arthur Walker, Bürgerrat