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    Bürgergemeindeversammlung 2025

    Die Versammlung findet statt am 12. Mai 2025, 20.00 Uhr in der AEGERIHALLE. Der Bürgerrat Unterägeri freut sich, Sie zur BGV begrüssen zu dürfen. Im Anschluss daran berichtet Dominique Iten über seinen Erfolg als Lazer Boomerang mit "Time To Pretend".

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    Bürgergemeindeversammlung 2022

    Die Versammlung fand statt am 16. Mai 2022, 20.00 Uhr in der AEGERIHALLE. Hier finden Sie die Vorlage zur Bürgergemeindeversammlung 2022. Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 16. Mai 2022 Rechtsmittelbelehrung Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den § 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Gestützt auf § 17bis des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit §…

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    Wahlversammlung 2021

    Die Versammlung fand statt am 27. September 2021, 20.00 Uhr in der AEGERIHALLE. Hier finden Sie die Vorlage. Bitte beachten Sie das COVID-19-Schutzkonzept Anlässlich der Wahlversammlung vom 27. September 2021 fanden die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022–2025 statt.Bürgerrätin und Vizepräsidentin Agnes Iten-Appert hat auf Ende der Amtsperiode 2018–2021 nach 17 Jahren im Bürgerrat ihren Rücktritt erklärt. Die übrigen Mitglieder des Bürgerrats stellten sich zur Wiederwahl. Seitens der Rechnungsprüfungskommission stellten sich alle drei Mitglieder zur Wiederwahl. Beschlüsse der Wahlversammlung vom 27. September 2021 Für die Amtsdauer 2022- 2025 wurden folgende Personen gewählt: Als Mitglieder des Bürgerrats Als Bürgerpräsident Als Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission Als Präsident der Rechnungsprüfungskommission Rechtsmittelbelehrung Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss…

  • Wahlversammlung 2021

    Die Versammlung fand statt am 27. September 2021, 20.00 Uhr in der AEGERIHALLE. Hier finden Sie die Vorlage. Bitte beachten Sie das COVID-19-Schutzkonzept Anlässlich der Wahlversammlung vom 27. September 2021 fanden die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022–2025 statt.Bürgerrätin und Vizepräsidentin Agnes Iten-Appert hat auf Ende der Amtsperiode 2018–2021 nach 17 Jahren im Bürgerrat ihren Rücktritt erklärt. Die übrigen Mitglieder des Bürgerrats stellen sich zur Wiederwahl. Seitens der Rechnungsprüfungskommission stellen sich alle drei Mitglieder zur Wiederwahl. Beschlüsse der Wahlversammlung vom 27. September 2021 Das Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 3. Mai 2021 wurde genehmigt. Das revidierte Besoldungsreglement der Bürgergemeinde Unterägeri wurde einstimmig angenommen.  Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022-2025 Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen…

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    Bürgergemeindeversammlung 2021

    Die Versammlung fand statt am 3. Mai 2021, 20.00 Uhr in der AEGERIHALLE. Hier finden Sie die Vorlage zur Bürgergemeindeversammlung 2021. Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 3. Mai 2021 Rechtsmittelbelehrung Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Gestützt auf § 17bis GG in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über…

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    Bürgergemeindeversammlung 2020

    Die Versammlung fand statt am23. November 2020, 20.00 Uhr in der AEGERIHALLE. Hier finden Sie die Vorlage zur Bürgergemeindeversammlung 2020. Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 23. November 2020 Rechtsmittelbelehrung: Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungs­beschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Gestützt auf § 17bis GG in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die…