Bürgergemeindeversammlung 2025
Die Versammlung findet statt am
12. Mai 2025, 20.00 Uhr
in der AEGERIHALLE.
Hier finden Sie die Rechnung 2024 und das Budget 2026.
Traktanden
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 13. Mai 2024
- Genehmigung der Jahresrechnung 2024
- Genehmigung des Budgets 2026 und Kenntnisnahme vom Finanzplan 2027 – 2030
- Kenntnisnahme der Schlussrechnung «Tag der Gemeinden (150 Jahre Bürgergemeinde)»
- Einbürgerungen
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den § 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Gestützt auf § 17bis des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG; BGS 131.1) kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Ziff. 2 WAG).
Unterägeri, 20. März 2025
Bürgerrat Unterägeri

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