Wahlversammlung 2025
Die Versammlung fand statt am
29. September 2025, 20.00 Uhr
im CHLÖSTERLI.
Traktanden
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 12. Mai 2025
- Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026-2029
- Mitteilungen der erfolgten Einbürgerungen
Ergebnisse der Bürgergemeindeversammlung vom 29. September 2025, Unterägeri
- Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 12. Mai 2025
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 12. Mai 2025 wird einstimmig genehmigt.
- Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026 – 2029
Für die Amtsperiode 2026 – 2029 wurden folgende Personen gewählt:
Als Mitglieder des Bürgerrats:
- Beat Iten-Müller, Bödlistrasse 5c, 6314 Unterägeri (bisher)
- Bernadette Gardi-Bucher, Sonnmattliweg 3, 6314 Unterägeri (bisher)
- Werner Iten-Grob, Chilchbüelhof 1, 6314 Unterägeri (bisher)
- Arthur Walker-Merz, Alte Landstrasse 40, 6314 Unterägeri (bisher)
- Ursula Mahler-Henggeler, Blacki 1, 6314 Unterägeri (bisher)
Als Bürgerpräsident:
- Beat Iten-Müller, Bödlistrasse 5c, 6314 Unterägeri (bisher)
Als Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission:
- Daniela Schär-Henggeler, Furrenstrasse 6, 6314 Unterägeri (bisher)
- Colin Häuser, Wydenstrasse 6, 6314 Unterägeri (bisher)
- Carina Hegglin-Iten, Bühlstrasse 31, 6314 Unterägeri (neu)
Als Präsidentin der Rechnungsprüfungskommission:
- Daniela Schär-Henggeler, Furrenstrasse 6, 6314 Unterägeri (neu als Präsidentin)
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern
Gemäss § 10 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes hat der Bürgerrat seit der letzten Mitteilung zwei Gesuchstellern das Bürgerrecht der Gemeinde Unterägeri erteilt.
Gemäss Art. 21. Abs. 1 und Art. 24a des Bürgerrechtsgesetzes hat das Staatssekretariat für Migration seit der letzten Mitteilung zwei Gesuchstellerinnen das Bürgerrecht der Gemeinde Unterägeri erteilt.
Beschlussdatum: 29.09.2025
Bürgerrat Unterägeri
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den § 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Gestützt auf § 17bis des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG; BGS 131.1) kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Ziff. 2 WAG).
Bürgerrat Unterägeri
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