Einbürgerungsverfahren

Das Einbürgerungsverfahren im Kanton Zug kann von einem Jahr (jugendliche Bewerber der zweiten Generation) bis etwa zwei oder drei Jahre dauern.

Für detaillierte Informationen und Angaben zum Verfahren klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst (zg.ch)

Aufgaben des Bürgerrats

Der Bürgerrat überprüft die bisher vorliegenden Unterlagen auf ihre Korrektheit. Die Bewerberin oder der Bewerber wird zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Dabei stehen insbesondere die sprachliche Integration, die Assimilation (Rundgang mit Bildern) und die persönlichen Verhältnisse im Vordergrund. Der Bürgerrat entscheidet, ob er das Einbürgerungsgesuch positiv beantworten kann oder nicht..

Der Bürgerrat entscheidet über das Gemeindebürgerrecht.

Mit der Rechtskraft des Einbürgerungsentscheids des Regierungsrats ist die Einbürgerung abgeschlossen. Die Bewerberin, der Bewerber ist Bürgerin oder Bürger von Unterägeri, des Kantons Zug und der Schweiz.