Tag für alle
Fest der Gemeinden Unterägeri
Bürgergemeindeversammlung 2024
Die Versammlung fand statt am
13. Mai 2024, 20.00 Uhr
in der AEGERIHALLE.
Hier finden Sie die Vorlage zur Bürgergemeindeversammlung 2024.
Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 13. Mai 2024
- Das Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 15. Mai 2023 wurde genehmigt.
- Die Jahresrechnung 2023 wurde genehmigt. Die Entnahme des Betrags von CHF 30’000 zu Gunsten der Erfolgsrechnung aus der Finanzpolitischen Reserve wurde genehmigt. Der Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital zugewiesen.
- Das Budget 2025 wurde genehmigt. Der Steuerfuss 2025 für die Einkommens- und Vermögenssteuer von 1 % des kantonalen Ansatzes wird beibehalten. Für das Jahr 2025 wurde ein Rabatt von 1 % des Einheitsansatzes gewährt, was einem Steuerfuss von 0 % für 2025 für die Einkommens- und Vermögenssteuer entspricht. Vom Finanzplan 2026-2029 wurde Kenntnis genommen.
- Das Kreditbegehren für die Jubiläumsfeier am 16. Juni 2024 – 150 Jahre Bürgergemeinde Unterägeri, 1974-2024 – in der Höhe von CHF 50’000 wurde genehmigt und wird dem Kulturfonds belastet.
- Die Einbürgerungen wurden zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisationen und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG; BGS 171.1) vom 4. September 1980 in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Ziff. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Unterägeri, 13. Mai 2024
Bürgerrat Unterägeri
Bevölkerungs-Umfrage ab 55 Jahren
Die Anzahl älterer Menschen nimmt zu und wird weiter ansteigen. Um diesen Entwicklungen aktiv zu begegnen, engagiert sich der Kanton Zug für eine zukunftsorientierte Alterspolitik. Eine wichtige Grundlage bilden dabei die Potenziale und die Lebenssituation der Zuger Bevölkerung. Um mehr darüber zu erfahren, wird durch das Forschungsinstitut gfs.bern und die Hochschule Luzern eine Umfrage bei der Zuger Bevölkerung ab 55 Jahren durchgeführt. Die Bevölkerungsumfrage wird von Mai bis Juli 2024 stattfinden. Dazu werden alle Personen im Kanton Zug ab 55 Jahre per Brief angeschrieben. Alle wichtigen Informationen zur Erhebung befinden sich auf folgender Webseite: zg.ch/umfrage55plus.
Überbauung Euw
Geislächlepfe 2023
Gewinne jetzt deine eigene Geislä.
Das «Geislächlepfe» ist ein Teil der Heimatverbundenheit in unserem Dorf.
Wir finden, so soll es auch in Zukunft bleiben.
Die Korporation Unterägeri und die Bürgergemeinde Unterägeri führen eine Verlosung von zehn nigelnagelneuen Geislä.
Den Wettbewerbs-Talon kannst du bei der Korporation oder Bürgergemeinde Unterägeri ausfüllen und/oder abgeben.
Teilnahme bis 22. Oktober 2023
Alle Kinder aus Unterägeri
Alle Details zur Verlosung in den beiden Kanzleien.
Kanzlei der Korporation Unterägeri Zugerbergstrasse 32 | Kanzlei der Bürgergemeinde Unterägeri Binzenstrasse 3 |
Montag bis Freitag 8 Uhr – 11.45 Uhr / 13:30 Uhr bis 17 Uhr | Mittwoch 8:30 – 11:30 Uhr / 14:00 – 17:30 Uhr Donnerstag 8:30 – 13:00 Uhr Freitag 8:30 – 11:30 Uhr |
Bürgergemeindeversammlung 2023
Die Versammlung fand statt am
15. Mai 2023, 20.00 Uhr
in der AEGERIHALLE.
Hier finden Sie die Vorlage zur Bürgergemeindeversammlung 2023.
Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 15. Mai 2023
- Das Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 16. Mai 2022 wurde genehmigt.
- Die Jahresrechnung 2022 wurde einstimmig angenommen.
- Das Budget 2024 wurde einstimmig genehmigt. Für das Jahr 2024 wird ein Rabatt von 1 % auf die Einkommens- und Vermögenssteuern des kantonalen Einheitsansatzes gutgeheissen und genehmigt. Der für die Jahre 2025-2028 vorgelegte Finanzplan wurde zur Kenntnis genommen.
- Ursula Mahler-Henggeler, Blacki 1, wurde einstimmig für den Rest der Amtsdauer 2022–2025 in den Bürgerrat gewählt.
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen durch den Bürgerrat. Die Einbürgerungen wurde zur Kenntnis genommen
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den § 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Gestützt auf § 17bis des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG; BGS 131.1) kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Ziff. 2 WAG).
Unterägeri, 15. Mai2023
Bürgerrat Unterägeri
Verstärkung im Bürgerrat Unterägeri
An der Bürgergemeindeversammlung Unterägeri vom Montag, 15. Mai 2023 wurde die Ersatzwahl eines Bürgerratsmitglieds für den Rest der Amtsdauer 2022-2025 vorgenommen. Die Nachfolgerin von Petra Müller-Fassbind heisst Ursula Mahler-Henggeler. Sie wurde von der Mitte Unterägeri zur Wahl vorgeschlagen und einstimmig gewählt. Ursula Mahler-Henggeler ist in Unterägeri aufgewachsen und mit den Traditionen von Unterägeri bestens vertraut. Der Bürgerrat freut sich, Ursula Mahler-Henggeler als neues Bürgerratsmitglied willkommen zu heissen.
Im Anschluss an die Versammlung fand ein spannendes Referat von Dr. Peter Henggeler über die historisch wertvolle Vergangenheit des Kurhotels Waldheim in Unterägeri statt. Dabei nahm er die rund 130 anwesenden Bürgerinnen und Bürger in eine vergangen Zeit und zum Hotel Waldheim mit. Damals waren Gäste von weit her nach Unterägeri gereist und hatten hier Ferien verbracht. Mit dem Originalgongschlag, welcher früher im Waldheim als Zeichen für den Start der Mahlzeiten eingesetzt wurde, eröffnet er seinen Vortrag. Dr. Peter Henggeler ist im Hotel Waldheim aufgewachsen. Er berichtete, wie er das bedeutende Hotel und die weitherum bekannte Gaststätte mit seinen Augen wahrgenommen hat und welches seine Aufgaben im Betrieb waren. Er erzählte, wie alles angefangen hat und warum schliesslich das Hotel 1976 abgerissen wurde. Mit beeindruckenden Bildern wurde der spannende Vortrag illustriert.
Nebst dem Vortrag galt es auch die aktuellen Traktanden zu besprechen und über die traktandierten Geschäfte abzustimmen. Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung, die Jahresrechnung 2022 und das Budget 2024 wurden einstimmig angenommen sowie der Finanzplan 2025 bis 2028 zur Kenntnis genommen. Im Weiteren wurden die Einbürgerungen bekannt gegeben und die neu eingebürgerten Personen mit der Überreichung der Bürgerrechtsurkunde willkommen geheissen.
Jeanette Aklin, Bürgerschreiberin
Von links nach rechts: Bürgerrat Werner Iten-Grob, Bürgerrätin Bernadette Gardi-Bucher, Bürgerrat Arthur Walker-Merz, Bürgerrätin Ursula Mahler-Henggeler, Bürgerpräsident Beat Iten-Müller, Bürgerschreiberin Jeanette Aklin, Bürgerweibel Markus Müller-Herger
Bürgergemeindeversammlung Unterägeri wieder in gewohnter Form zurück
Seit einigen Jahren lädt die Bürgergemeinde Unterägeri anschliessend an die Bürgergemeindeversammlung Referentinnen und Referenten ein, die in spannende Themen einführen und ein Highlight der Versammlung bilden. Leider musste in den vergangenen zwei Jahren aus gegebenen Umständen auf diesen beliebten Schlusspunkt verzichtet werden.
An der diesjährigen Bürgergemeindeversammlung in Unterägeri vom Montag, 16. Mai durfte wieder an die geschätzte Tradition angeknüpft werden. Die Versammlung wurde durch einen infoträchtigen und spannenden Vortrag von Paula Iten abgerundet. Die gebürtige Ägererin Paula Iten brach vor 50 Jahren zum ersten Mal als Laienmissionarin nach Haiti auf. In ihrem Vortrag nahm sie die Besucherinnen und Besucher mit auf die 8000 km entfernte Karibikinsel und gab einen eindrücklichen Einblick in das Leben vor Ort.
In den vergangenen Jahren war das Land geprägt durch soziale Unruhen, Naturkatastrophen und wirtschaftliche Korruption. Durch gezielte Förderung von Schulen, Agrarwirtschaft sowie Mikrofinanzen kann den Menschen vor Ort, die wenig bis kaum Unterstützung von der Regierung erhalten, eine bessere Zukunft ermöglicht werden. Anhand imposanter Bilder zeigte Paula Iten auf, wie die karge Landschaft dank Umweltzentren in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Nährboden für wichtige Nahrungsmittel werden konnte.
Heute lebt Paula Iten wieder in der Schweiz, reist aber jedes Jahr für einige Monate nach Haiti, um mit ihrer Stiftung «Hand in Hand für eine nachhaltige Entwicklung» den Menschen vor Ort zu helfen.
Nebst dem Vortrag galt es jedoch auch die aktuellen Traktanden zu besprechen und über die traktandierten Geschäfte abzustimmen. Dabei gab es keine Überraschungen. Das Protokoll der Wahlversammlung vom September 2021, die Jahresrechnung 2021 und das Budget 2023 wurden einstimmig angenommen sowie der Finanzplan 2024 bis 2027 zur Kenntnis genommen. Im Weiteren wurden die Einbürgerungen bekannt gegeben und die neu eingebürgerten Personen mit der Überreichung der Bürgerrechtsurkunde willkommen geheissen.
Zu guter Letzt wurden die langjährigen Mitarbeitenden Agnes Iten-Appert, Bürgerrätin 2004 bis 2021, Claudia Iten-Hess, Bürgerschreiberin 2006-2021 sowie Brigitte Müller, Sachbearbeiterin 2019-2021, herzlich verabschiedet. Zu guter Letzt stellte der Bürgerpräsident die neue Bürgerschreiberin Jeanette Aklin den gut 100 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern vor.
Carina Iten
Bürgergemeindeversammlung 2022
Die Versammlung fand statt am
16. Mai 2022, 20.00 Uhr
in der AEGERIHALLE.
Hier finden Sie die Vorlage zur Bürgergemeindeversammlung 2022.
Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 16. Mai 2022
- Das Protokoll der Wahlversammlung vom 27. September 2021 wurde genehmigt.
- Die Jahresrechnung 2021 wurde einstimmig angenommen.
- Das Budget 2023 wurde einstimmig genehmigt. Für das Jahr 2023 wird ein Rabatt von 1% auf die Einkommens- und Vermögenssteuern des kantonalen Einheitsansatzes gutgeheissen und genehmigt. Der für die Jahre 2024-2027 vorgelegte Finanzplan wurde zur Kenntnis genommen.
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen durch den Bürgerrat. Die Einbürgerungen wurde zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den § 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Gestützt auf § 17bis des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG; BGS 131.1) kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Ziff. 2 WAG).
Unterägeri, 20. Mai 2022
Bürgerrat Unterägeri
Bürgergemeindeversammlung Unterägeri wieder in gewohnter Form zurück
Seit einigen Jahren lädt die Bürgergemeinde Unterägeri anschliessend an die Bürgergemeindeversammlung Referentinnen und Referenten ein, die in spannende Themen einführen und ein Highlight der Versammlung bilden.Leider musste in den vergangenen zwei Jahren aus gegebenen Umständen auf diesen beliebten Schlusspunkt verzichtet werden.
An der diesjährigen Bürgergemeindeversammlung in Unterägeri vom Montag, 16. Mai durfte wieder an die geschätzte Tradition angeknüpft werden. Die Versammlung wurde durch einen infoträchtigen und spannenden Vortrag von Paula Iten abgerundet. Die gebürtige Ägererin Paula Iten brach vor 50 Jahren zum ersten Mal als Laienmissionarin nach Haiti auf. In ihrem Vortrag nahm sie die Besucherinnen und Besucher mit auf die 8000 km entfernte Karibikinsel und gab einen eindrücklichen Einblick in das Leben vor Ort.
In den vergangenen Jahren war das Land geprägt durch soziale Unruhen, Naturkatastrophen und wirtschaftliche Korruption. Durch gezielte Förderung von Schulen, Agrarwirtschaft sowie Mikrofinanzen kann den Menschen vor Ort, die wenig bis kaum Unterstützung von der Regierung erhalten, eine bessere Zukunft ermöglicht werden. Anhand imposanter Bilder zeigte Paula Iten auf, wie die karge Landschaft dank Umweltzentren in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Nährboden für wichtige Nahrungsmittel werden konnte.
Heute lebt Paula Iten wieder in der Schweiz, reist aber jedes Jahr für einige Monate nach Haiti, um mit ihrer Stiftung «Hand in Hand für eine nachhaltige Entwicklung» den Menschen vor Ort zu helfen.
Nebst dem Vortrag galt es jedoch auch die aktuellen Traktanden zu besprechen und über die traktandierten Geschäfte abzustimmen. Dabei gab es keine Überraschungen. Das Protokoll der Wahlversammlung vom September 2021, die Jahresrechnung 2021 und das Budget 2023 wurden einstimmig angenommen sowie der Finanzplan 2024 bis 2027 zur Kenntnis genommen. Im Weiteren wurden die Einbürgerungen bekannt gegeben und die neu eingebürgerten Personen mit der Überreichung der Bürgerrechtsurkunde willkommen geheissen.
Zu guter Letzt wurden die langjährigen Mitarbeitenden Agnes Iten-Appert, Bürgerrätin 2004 bis 2021, Claudia Iten-Hess, Bürgerschreiberin 2006-2021 sowie Brigitte Müller, Sachbearbeiterin 2019-2021, herzlich verabschiedet. Zu guter Letzt stellte der Bürgerpräsident die neue Bürgerschreiberin Jeanette Aklin den gut 100 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern vor.
Carina Iten